IMHO - in my humble opinion -
Mein Blog zum Thema Privatsphäre, Internet und Humor.

++ Wir lassen uns nicht behindern ++
 

Wie der geschaetzte Leser vielleicht bereits weiss, ist auf den 1. Januar 2004 das Gleichstellungsgesetz fuer Behinderte in Kraft getreten (BehiG und BehiV). Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Baugesuche fuer oeffentliche und private Gebaeude, die oeffentlich zugaenglich sind darauf kontrolliert werden, ob sie fuer Behinderte zugaenglich sind. Dies wird im Kanton Zuerich durch die Behindertenkonferenz sichergestellt.

Soweit so einverstanden.
Auch wenn es die eine oder andere Baute verteuern wird. Hoffen wir einfach darauf, dass das Gesetz und die Verordnung vernuenftig umgesetzt werden und extreme Forderungen nicht auf fruchtbaren Boden stossen.

Wie sieht es aber mit dem Information-Super-Highway aus?

Im Internet gibt es den barrierefreien Zugang schon laenger. Fuer den interessierten Webmaster wacht Bobby darueber, dass die peppigen, multimedialen Seiten auch fuer Leute zugaenglich sind, die in der Sicht eingeschraenkt oder gar blind sind. Wo liegt das Problem? Sehbehinderte lassen sich teilweise die Internetseiten vorlesen und navigieren deshallb nach Gehoer. Die textbasierten Browser stossen aber bei Grafiken, Flash-Filmchen etc. an ihre Grenzen - ausser der Webmaster versieht die anklickbaren Bilder mit einem ALT-Tag, das bewirkt, dass beim darueberfahren mit der Maus ein Text angezeigt wird.

Machen wir doch mal die Probe aufs Exempel und rufen mit Hilfe von Bobby eine professionelle Seite auf.

Ich habe fuer meinen nicht repraesentativen Test die Pro Infirmis-Seite aufgerufen, weil ich weiss - ich war schon mal drin - dass die Pro Infirmis ihre Gebaeude sehr konsequent rollstuhlgaengig und behindertengerecht ausstattet. Erkennbar sind solche Gebaeude z.B. an breiten Eingangstueren und daran, dass die Knoepfe in den Aufzuegen etwa in halber Hoehe montiert sind um auch Personen, die im Rollstuhl unterwegs sind, zugaenglich zu sein.

Fazit: ernuechternd!
Bobby ist ueber die grafikbeladene Einstiegsseite nicht gerade begeistert und ich selber (als nicht-brillentragender Gewohnheitssurfer) habe auf der NEWS-Seite vor lauter Hintergrundgrafik fast keine Chance den eingeblendeten Text zu lesen.

Probiert es mal aus und bildet euch ein eigenes Urteil.

Zum Schluss noch etwas positives, denn grundsaetzlich moechten wir den Betroffenen ja helfen:
3 Franken für behinderte Kinder? - Einfach ein SMS senden!
Text: proinfirmis. Nummer 989.
Der Betrag wird auf der Telefonrechnung belastet.
Ketzerische Frage: Wieviel Prozent zockt die Swisscom dabei ab?

posted by Kaspar on www.imho.ch | direkter Link: Donnerstag, Februar 12, 2004 top
        
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